Was ist ein Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI?
Der Beratungseinsatz (auch „Beratungsbesuch“ genannt) ist eine Pflegeberatung, die Pflegegeldempfänger in regelmäßigen Abständen in Anspruch nehmen müssen, wenn sie zuhause gepflegt werden. Durch den Beratungsbesuch sollen die Qualität der häuslichen Pflege gesichert und Pflegende unterstützt werden.
Wie lange dauert ein Beratungseinsatz?
Ein Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI dauert in der Regel etwa 25 bis 45 Minuten. Die Dauer hängt unter anderem davon, ob und in welchem Bereich die Pflege überprüft wird.
Ich habe den Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI vergessen: Was kann ich tun?
Melden Sie sich umgehend bei Ihrer Pflegekasse und erklären Sie dem Sachbearbeiter Ihre Situation. Bieten Sie ihm an, den Beratungsbesuch schnellstmöglich nachzuholen, um die Kürzung des Pflegegeldes zu vermeiden.
Wer führt den Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI durch?
Der Beratungsbesuch kann von ambulanten Pflegediensten oder Pflegeberatern, die nach § 7 a SGB XI zertifiziert sind, durchgeführt werden. Auch von der Pflegekasse beauftragte, jedoch nicht von ihnen angestellte Pflegefachkräfte können den Beratungsbesuch nach § 37.3 durchführen.
Was kostet der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI?
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für den Beratungsbesuch und rechnet in der Regel direkt mit dem Anbieter der Pflegeberatung ab. Für Versicherte ist die Beratung kostenlos und sie müssen auch nicht in Vorkasse treten.
Wie oft wird der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI durchgeführt?
Der Beratungseinsatz wird bei Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3 einmal im Halbjahr durchgeführt (alle 6 Monate). Bei Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 wird der Beratungsbesuch einmal im Vierteljahr durchgeführt (alle 3 Monate).