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Fahrdienst auf Rezept

Mit der von Ihrer Krankenkasse genehmigten Verordnung über eine Krankenbeförderung entstehen Ihnen, sofern Sie eine Zuzahlungsbefreiung haben, keine Kosten. Wir holen und bringen Sie. Unsere Fahrer/innen sind geschult und geben Ihnen Sicherheit.

Ansprechpartner

Herr Bähr
Tel.: 04131 - 6736-29

Herr Köller
Tel.: 04131 - 6736-27

Herr Elspaß
Tel.: 04131 - 988-111

fahrdienst@drk-lueneburg.de

Schnellenberger Weg 42
21339 Lüneburg

Wir bringen Sie sicher an Ihr Ziel

Sie können selbst nicht mit dem Auto, Bus oder Bahn fahren, haben niemanden, der Sie befördern kann, aber müssen zum Arzt, zur Dialyse oder ins Krankenhaus? Dann können wir Ihnen ab 01.03.2023 behilflich sein. Sofern Sie während des Transportes keine medizinische Betreuung benötigen, bringen wir Sie mit unserem neuen Fahrdienst – dem Tragestuhltransport – zu Ihrem medizinischen Termin.
Der DRK-Fahrdienst ist in Lüneburg stationiert. Durch die zentrale Lage des Betriebssitzes können auch kurzfristig Tansporte aus dem gesamten Landkreis ermöglicht werden.
Wir befördern Sie im Tragestuhl oder im Rollstuhl zu Ihrem Termin und fahren Sie auch wieder nach Hause. Unsere Fahrer stehen Ihnen dabei immer hilfreich zur Seite. Die Verordnung bekommt der Fahrer des DRK-Fahrdienstes. Das DRK kümmert sich um die Abrechnung mit Ihrer Kranken- oder Pflege­kasse.

Dienstzeiten:
Montag bis Freitag: 6:00 bis 20:00 Uhr
Samstag:                  6:30 bis 15:00 Uhr

Mit dem Fahrdienst sollen lange Wartezeiten für Patienten und auch Arztpraxen sowie Kliniken entfallen. Einen Transportbedarf können Sie telefonisch anmelden.

Tel. 04131 67 36 -66

(Vor-)Bestellen und Telefonzentrale: montags bis freitags, 06:00 – 20:00 Uhr

Fahrten können individuell auch für samstags und sonntags und bei längeren Verlegungsfahrten auch für Abend- und Nachtstunden vereinbart werden.

© Bodendieck/DRK

Was sind Krankenfahrten?

Krankenfahrten sind Fahrten, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln, privaten Kraftfahrzeugen, Mietwagen oder Taxen durchgeführt werden. Zu den Mietwagen zählen auch Wagen mit behindertengerechter Einrichtung zur Beförderung von Rollstuhlfahrern. Eine medizinisch-fachliche Betreuung findet während der Fahrt nicht statt.

Für Ärzte und Kliniken

Patienten, die während der Fahrt keiner medizinisch fachlichen Betreuung bedürfen und per Tragestuhl transportiert werden können, gilt: Sofern sich der/die Patient/in aus eigener Kraft oder mit einfacher Hilfestellung umsetzen kann, ist die Beförderung mit Sondermietwagen mit Tragestuhl ausreichend.  Um den Transport auf Rezept zu verordnen, wählen Sie auf der Transportverordnung unter Punkt drei „Taxi/Mietwagen“ (nicht den „KTW“) und rechts daneben „Tragestuhl“ bzw. „Rollstuhl“ an. Transporte mit einer erforderlichen medizinisch-fachlichen Betreuung werden durch den Rettungsdienst durchgeführt.

Unter Punkt 4. „Begründung“ sind wir für Hinweise auf Übergewicht, Gemeinschaftsfahrten oder Ort/Datum der anstehenden OP dankbar.

Der DRK-Fahrdienst ist für Einwohner der gesamten Region Lüneburg nutzbar. Rufen Sie an und lassen Sie sich beraten!

Unser Transportangebot kurz erklärt

Wenn Sie sich das Video ansehen möchten, klicken Sie auf das Bild. Sie werden dann zu Youtube.com weitergeleitet.

© Der Pflegewegweiser